Sonntagsblatt vom 15.01.2011 - 600.000 Euro für den kleinen Ron

Maler Rechtsanwalt erzielt Rekord-Schmerzensgeld

Gericht. Die Schwangerschaft verlief ganz normal und die Eltern des kleinen Ron (Name von der Redaktion geändert) freuten sich auf ihren Nachwuchs. Doch währen der Geburt kam es zu Komplikationen: Der heute Sechsjährige kam geistig behindert zur Welt, muss heute rund um die Uhr versorgt und beatmet werden, kann nicht sprechen, nicht laufen und ist blind.

Vergeblich versuchte die Familie jahrelang gerichtlich gegen das Krankenhaus vorzugehen, in dem Ron geboren wurde. Doch erst der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann konnte jetzt die behandelnden Ärzte zum Einlenken bewegen und schaffte es, ein Rekord-Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro durchzusetzen.

„Trotz vorzeitigem Blasensprung hatte das Krankenhaus keine künstliche Geburt eingeleitet“, erklärt Hermann. „Deshalb hat das Krankenhaus eine Mitschuld an Rons Behinderung“. Das nachzuweisen, sei in diesem Fall entscheidend gewesen, betont der Arzthaftungsexperte.

„Wir mussten alle ärztlichen Berichte der vergangenen Jahre durcharbeiten und zwei Gutachten, die zugunsten des Krankenhauses ausgefallen waren, widerlegen“, so Stefan Hermann weiter. Nach Einsicht aller Akten erhob der Rechtsanwalt aus Marl schließlich Klage gegen das Krankenhaus auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und Erstattung sämtlicher in der Zukunft entstehender Schäden. Im Verlauf der Verhandlung wurde schließlich der renommierte Sachverständige Prof. Dr. Wolfgang Friedmann, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus Bremerhaven, beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. „zu diesem Zeitpunkt wurde dem Krankenhaus klar, dass es sich einer Haftung nicht entziehen konnte und nahm Vergleichsverhandlungen mit mir auf“, erinnert sich der Patientenanwalt.

Nach intensiven Verhandlungen wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro für den kleinen Ron vereinbart. „Das Ergebnis ist einfach sensationell“, freuen sich Rons Eltern, die jetzt ihr Haus behindertengerecht umbauen wollen. „Die Urteilssammlung des ADAC zu Schmerzensgeldbeträgen endet bislang bei 500.000 Euro“, weiß Stefan Hermann. „Damit verglichen, ist das jetzt erzielte Schmerzensgeld Rekord“.

 

Marl Aktuell vom 15.01.2011 - Rekordschmerzensgeld von 600.000 Euro für schwerbehinderten Jungen

Marler Anwalt erforderlich. Zwei Gutachten mussten wiederlegt werden.

Marl.
Für den kleinen, behinderten Ron (Name geändert) wird es ein sehr, sehr schweres Leben. Der Sechsjährige ist geistig behindert, voll pflegebedürftig, er kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind und muss beatmet werden. Das sind die Folgen den Probleme, die bei seiner Geburt aufgetreten sind.


Die Lage des kleinen Jungen kann kaum noch verbessert werden. Aber kann man ihn und seine Eltern mit einem Schmerzensgeld unterstützen? Dem Marler Anwalt Stefan Hermann (45) ist es gelungen, ein Rekord-Schmerzensgeld von 600.000 Euro zu erzielen. Dabei hatte das Krankenhaus zunächst einen Behandlungsfehler verneint und legte zwei Gutachten vor. „Wie hatten bereits alle Hoffnung aufgegeben“, so Rons Mutter, bevor sich der Marler Arzthaftungsexperte des Falles annahm. Stefan Hermann wandte das „amerikanische Konzept“ an: Zwei spezialisierte Anwälte bearbeiten den Fall gleichzeitig. Hermann: „Das ist unumgänglich, da in derartigen Fällen insbesondere die medizinischen Daten sehr umfangreich sind.“ Alle ärztlichen Berichte der vergangenen Jahre mussten durchgearbeitet, zwei negative Gutachten widerlegt werden. Kernpunkt: Trotzt vorzeitigen Blasensprungs bei der Mutter wurde keine künstliche Geburt eingeleitet. Hermanns Argumente überzeugen das Landgericht Hagen (Az. 6 O 61/10), es beauftragte Prof. Dr. Friedmann mit einem Gutachten. „Zu diesem Zeitpunkt bekam die Gegenseite kalte Füße und nahm den Kontakt für Vergleichsverhandlungen mit mir auf“, so der Marler Anwalt. In zähen Verhandlungen einigte man sich noch vor Abschluss des Gutachtens auf ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro. Die Eltern sollen nun als erstes ihr Haus behindertengerecht umbauen lassen.

Das Ergebnis ist nicht nur für Patientenanwalt Stefan Hermann ein Rekord. Es wird in die Urteilssammlung des ADAC zu Schmerzensgeldbeträgen eingehen, di bisher bei 500.000 Euro endeten. Hermann: „Ärzte und Krankenhäuser werden zukünftig wohl umdenken müssen, was die Höhe von Schmerzensgeldern angeht.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
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